Bitte beachten Sie, dass eine Rückgabe des Tickets nur bis zum 19.06.2020 möglich ist. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an ein Verkehrsunternehmen in Ihrer Region.
Hierzu noch ein Hinweis ((BGB) § 312 b Abs. 3 Nr. 6): Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.
Die Beförderungsdienstleistung wird während der Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern 2020 vom 20.06.2020 – 02.08.2020 erbracht.